Rechtsprechung
VGH Bayern, 20.02.2013 - 4 ZB 12.2606 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Zweitwohnungsteuer; keine überwiegende Nutzung der Nebenwohnung; verfassungskonforme Auslegung der Satzungsbestimmung Zweitwohnungsteuersatzung der Stadt Freising
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (7)
- BVerfG, 11.10.2005 - 1 BvR 1232/00
Zweitwohnungsteuer II
Auszug aus VGH Bayern, 20.02.2013 - 4 ZB 12.2606
Die genannte Ausnahmevorschrift in der ZwStS bezwecke nämlich ersichtlich die Umsetzung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts in seiner Entscheidung vom 11. Oktober 2005 (BVerfGE 114, 316 ff.).Etwas anderes kann auch der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 11. Oktober 2005 (BVerfGE 114, 316 ff.) nicht entnommen werden.
- BVerfG, 21.01.2009 - 1 BvR 2524/06
Zum Abwehrrecht gegen Castor-Transporte
Auszug aus VGH Bayern, 20.02.2013 - 4 ZB 12.2606
Mit dem Antrag auf Zulassung der Berufung wird weder ein einzelner tragender Rechtssatz, noch eine erhebliche Tatsachenfeststellung des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt (s. dazu BVerfG, B.v. 21.1.2009 - 1 BvR 2524/06 - JZ 2009, 850/851; B.v. 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10 - NVwZ 2011, 546/547 m.w.N.). - BVerfG, 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10
Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz (Art 19 Abs 4 GG) durch …
Auszug aus VGH Bayern, 20.02.2013 - 4 ZB 12.2606
Mit dem Antrag auf Zulassung der Berufung wird weder ein einzelner tragender Rechtssatz, noch eine erhebliche Tatsachenfeststellung des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt (s. dazu BVerfG, B.v. 21.1.2009 - 1 BvR 2524/06 - JZ 2009, 850/851; B.v. 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10 - NVwZ 2011, 546/547 m.w.N.).
- BVerfG, 17.02.2010 - 1 BvR 2664/09
Zweitwohnungssteuer und Residenzpflicht eines Beamten - Keine Verletzung von Art …
Auszug aus VGH Bayern, 20.02.2013 - 4 ZB 12.2606
Benachteiligungen, die nur in bestimmten Fällen als unbeabsichtigte Nebenfolge einer im Übrigen verfassungsgemäßen Regelung vorkommen, kann der Eingriffscharakter fehlen, solange sich die Maßnahme nicht als wirtschaftlich einschneidend darstellt (vgl. BVerfG B.v. 17.2.2010 - 1 BvR 2664/09 - juris Rn. 58). - VGH Bayern, 17.03.2009 - 4 CS 09.25
Zweitwohnungsteuer; Erwerbszweitwohnung; keine überwiegende Nutzung der …
Auszug aus VGH Bayern, 20.02.2013 - 4 ZB 12.2606
Allein der unterschiedliche Familienstand kann entgegen der Auffassung des Klägers bei ansonsten melderechtlich gleich zu beurteilenden Umständen eine solche Ungleichbehandlung nicht rechtfertigen (vgl. BayVGH, B.v. 17.3.2009 - 4 CS 09.25 - juris). - VGH Bayern, 15.10.2009 - 4 ZB 09.521
Zweitwohnungsteuer; Residenzpflicht für beide Ehegatten; keine überwiegende …
Auszug aus VGH Bayern, 20.02.2013 - 4 ZB 12.2606
Entgegen der Auffassung des Klägers ist die Ausnahmeregelung gerade nur mit dem Inhalt mit Verfassungsrecht vereinbar, dass eine Befreiung von der Steuerpflicht nur bei vorwiegender Nutzung der Nebenwohnung durch den Verheirateten eintritt, obwohl die Vorschrift diesen Hinweis nicht ausdrücklich enthält (so bereits BayVGH, B.v. 15.10.2009 - 4 ZB 09.521 - juris, m.w.N.). - VGH Bayern, 04.02.2011 - 4 ZB 10.2987
Zweitwohnungsteuer; nichteheliche Partnerschaft; schulpflichtige Kinder des …
Auszug aus VGH Bayern, 20.02.2013 - 4 ZB 12.2606
Soweit der Kläger darüber hinaus ausführt, auch ein Lediger mit Kindern, die sich außerhalb des Gebietes der erhebungsberechtigten Gemeinde befänden, sei nicht zweitwohnungsteuerpflichtig, unterliegt er einem Irrtum: Wie der Senat in seinem Beschluss vom 4. Februar 2011 (4 ZB 10.2987) im Fall einer unverheirateten Mutter ausgeführt hat, löst deren aus beruflichen Gründen gehaltene, nicht überwiegend genutzte Zweitwohnung eine Zweitwohnungsteuerpflicht aus - ungeachtet ihres Familienstandes und der vorhandenen minderjährigen Kinder.
- BVerfG, 31.10.2016 - 1 BvR 871/13
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerden gegen die Heranziehung zur Zweitwohnungsteuer
Der Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 20. Februar 2013 - 4 ZB 12.2606 -, das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichts München vom 18. Oktober 2012 - M 10 K 11.3852 -, der Widerspruchsbescheid des Landratsamts Freising vom 27. Juli 2011 und der Zweitwohnungsteuerbescheid der Stadt Freising für die Jahre 2007, 2008 und 2009 vom 28. Dezember 2010 verletzen den Beschwerdeführer zu 1) in seinem Grundrecht aus Artikel 2 Absatz 1 des Grundgesetzes in Verbindung mit Artikel 20 Absatz 3 des Grundgesetzes. - VerfGH Bayern, 12.01.2015 - 30-VI-13
Einschränkende Auslegung des Ausnahmetatbestands einer Zweitwohnungsteuersatzung
Gegenstand der Verfassungsbeschwerde sind der Zweitwohnungsteuerbescheid der Stadt Freising vom 28. Dezember 2010 Az. 924/1000605 in Gestalt des Widerspruchsbescheids des Landratsamts Freising vom 27. Juli 2011 Az. 21-9245, das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichts München vom 18. Oktober 2012 Az. M 10 K 11.3852 und der Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 20. Februar 2013 Az. 4 ZB 12.2606.